Ton- und Bildaufzeichnung durch Besucher
Ohne ausdrückliche Genehmigung von Velomax ist es Besuchern der Veranstaltungsstätte generell untersagt, Bild- oder Tonaufzeichnungsgeräte jeder Art mitzubringen und in der Veranstaltungsstätte zu benutzen. Film- und Fotoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen sowie des Gebäudes und seiner Einrichtungen sind nicht gestattet.
Verhaltensweisen
In der Veranstaltungsstätte einschließlich aller Nebenräume besteht ein uneingeschränktes Rauchverbot. Velomax ist berechtigt, ein allgemeines Alkoholverbot auszusprechen. Alkoholisierten Besuchern kann der Zutritt zur Veranstaltungsstätte versagt werden; sie können auch aus der Veranstaltungsstätte verwiesen werden. Der Verkauf jedweder Waren in der Veranstaltungsstätte ist ohne Zustimmung von Velomax nicht gestattet. Verstöße gegen die Hausordnung oder Anordnung des Ordnungspersonals berechtigen Velomax, ein einmaliges oder generelles Hausverbot auszusprechen und den Störenden aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen. Weitere, insbesondere strafrechtliche Schritte, bleiben vorbehalten. Nach Beendigung der Veranstaltung haben Besucher die Veranstaltungsstätte unverzüglich zu verlassen.
Jede Eintrittskarte verliert mit dem Verlassen der Veranstaltungsstätte – auch während der Dauer der Veranstaltung – ihre Gültigkeit.
Haftung
Velomax haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit uneingeschränkt.
Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet Velomax auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Bei wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet Velomax bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen von Velomax. Diese Haftungsregelung bezieht sich insbesondere auch auf während der Veranstaltung verwahrte Gegenstände.