
Die Fanheimat für unseren Nachwuchs
Wer oder was sind die YoungBLOCKerz?
Die YoungBLOCKerz sind ein neues und exklusives Angebot für alle Berliner Nachwuchsvolleyballer*innen. Ab der Saison 25/26 wird es in der Max-Schmeling-Halle einen speziellen Tribünenbereich geben, in dem sich die Nachwuchstalente der Hauptstadt versammeln, um das BR Volleys Team mit Kapitän Ruben Schott anzufeuern und den Volleyballtempel regelmäßig zum Beben zu bringen.
Welche Benefits gibt es für die Mitglieder?
- Anspruch auf ein Freiticket bei allen Heimspielen der BR Volleys
- Gültig für Bundesliga (inklusive Playoffs), Pokal und Champions League
- Gemeinsamer Fanblock mit allen Club-Mitgliedern
- Exklusives Club-Fanshirt
- "Family & Friends" erhalten einen 50%-Rabatt auf alle Vollpreistickets
- Mitglieder-Rabatt im BR Volleys Fanshop
- Gemeinsame Aktionen mit den BR Volleys Profis (Trainingsbesuche, etc.)
Wie kannst du Mitglied werden?
- Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft bei den SCC JUNIORS oder in einem unserer berlinweiten Partnervereine.
- Die Mitgliedsgebühr beträgt 50,- EUR pro Saison.
- Zur Anmeldung ist das folgende Online-Formular auszufüllen.

Wichtige Informationen zur Mitgliedschaft bei den YoungBLOCKerz:
- Eine Saison-Mitgliedschaft umfasst den Zeitraum vom 01. Aug bis zum 31. Jul des jeweiligen Spieljahres.
- Die Mitgliedsgebühr beträgt 50,00 EUR pro Saison (unabhängig vom Datum der Anmeldung).
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zahlungseingang der Mitgliedsgebühr.
- Für die Mitgliedsgebühr gibt es folgende Zahlungsmethode: Rechnung
- Eine Kündigung der Mitgliedschaft muss spästetens bis zum 31. Jul der jeweiligen Saison schriftlich erfolgen.
- Geht bis zu diesem Datum keine Kündigung ein, wird die Mitgliedschaft automatisch um eine weitere Saison verlängert.
- Das Höchstalter für die Mitglieder ist begrenzt. Die Mitgliedschaft endet zum Abschluss der Saison, in der ein YoungBLOCKer seinen/ihren 22. Geburtstag begeht. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in eine reguläre BR Volleys Saisonkarte umzuwandeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der YoungBLOCKerz
"YoungBLOCKerz-AGB" - Stand: 19. Juni 2025
1. Geltungsbereich der YoungBLOCKerz-AGB; Änderungen
a) Diese YoungBLOCKerz-AGB gelten für die Mitgliedschaft bei den YoungBLOCKerz des Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball.
b) Änderungen der YoungBLOCKerz-AGB werden dem YoungBLOCKerz-Mitglied rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung durch das Mitglied schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Widerspricht ein YoungBLOCKerz-Mitglied einer Änderung der YoungBLOCKerz-AGB, so gilt für dieses Mitglied die alte Fassung der YoungBLOCKerz-AGB bis zum Zeitpunkt der jährlichen automatischen Verlängerung der Mitgliedschaft. Zur Weiterführung der Mitgliedschaft muss den neuen YoungBLOCKerz-AGB zugestimmt werden.
2. Voraussetzungen der YoungBLOCKerz-Mitgliedschaft
a) Mitglied bei den YoungBLOCKerz kann jede natürliche Person sein, die Mitglied bei den SCC JUNIORS oder in einem der berlinweiten Partnervereine der BR Volleys ist und die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten zu bestätigen.
b) Die Aufnahme bei den YoungBLOCKerz kann durch das Ausfüllen des Anmeldeformulars unter www.br-volleys.de/YB-Anmeldung beantragt werden. Nach dem Ausfüllen des Antrags erhält der Antragsteller eine Bestätigungsmail sowie eine Rechnung (Mitgliedschaftsbeitrag) von dem Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball. Die YoungBLOCKerz-Mitgliedschaft beginnt mit Zahlungseingang des Mitgliedschaftsbeitrages.
3. Gegenstand der YoungBLOCKerz-Mitgliedschaft
a) Bei Abschluss der Mitgliedschaft erhält das YoungBLOCKerz-Mitglied eine Mitgliedskarte sowie ein Club-Shirt. Die YoungBLOCKerz-Karte ist nicht übertragbar. Der Verlust der Mitgliedskarte ist dem YoungBLOCKerz-Mitglied unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (an
b) Eine Mitgliedschaft bei den YoungBLOCKerz ermöglicht den Mitgliedern die Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen und Rabatten des Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball sowie der SportKultur GmbH. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen und Ermäßigungen ist nur mit einer gültigen Mitgliedskarte möglich. Bei Dienstleistungen der SportKultur GmbH gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SportKultur GmbH in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind unter www.br-volleys-shop.de/ abrufbar.
c) Mit Beginn der Mitgliedschaft erhält das Mitglied Zugang zu allen Heimspielen der BR Volleys in der jeweiligen Saison. Der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball stellt allen YoungBLOCKerz-Mitgliedern einen speziellen Tribünenbereich in der Max-Schmeling-Halle zur Verfügung, in dem alle Mitglieder Anspruch auf einen Sitzplatz erhalten. Dieser Tribünenbereich ist auf eine bestimmte Anzahl begrenzt. Sollte diese Anzahl bei einem Heimspieltag der BR Volleys (aufgrund einer erhöhten Nachfrage) ausgelastet sein, wird ein weiterer Tribünenbereich für die YoungBLOCKerz-Mitglieder reserviert.
d) YoungBLOCKerz-Mitglieder werden regelmäßig über Änderungen bzw. Aktualisierungen des bekannt gegebenen Leistungsangebotes informiert.
4. Aufnahmegebühr und Mitgliedschaftsbeitrag
a) Der YoungBLOCKerz-Beitrag beträgt 50,00 Euro pro Saison der Mitgliedschaft. Eine Saison beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres und endet am 31.07. des darauffolgenden Kalenderjahres. Der YoungBLOCKerz-Betrag ist jeweils zum 01.08. eines Jahres zur Zahlung fällig. Bei Beitritt zu einem späteren Zeitpunkt als zum 01.08. eines Jahres wird der Mitgliedschaftsbeitrag nicht anteilig berechnet und wird unmittelbar nach Antragsstellung der Mitgliedschaft zur Zahlung fällig.
b) Der Mitgliedschaftsbeitrag wird (nach Rechnungsstellung des Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball) vom Antragssteller bzw. von einem Erziehungsberechtigten des Antragstellers an den Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball überwiesen.
5. Laufzeit und Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die YoungBLOCKerz-Mitgliedschaft gilt zunächst bis zum 31.07. eines Jahres und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht gemäß den Bestimmungen dieser YoungBLOCKerz-AGB gekündigt oder einer Änderung dieser YoungBLOCKerz-AGB widersprochen wird.
b) Die Mitgliedschaft bei den YoungBLOCKerz endet durch Kündigung oder den Widerspruch des YoungBLOCKerz-Mitglieds gegen eine Änderung dieser YoungBLOCKerz-AGB.
c) Das Höchstalter für ein YoungBLOCKerz-Mitglied ist begrenzt. Die Mitgliedschaft endet zum Abschluss einer Saison, in der ein YoungBLOCKerz-Mitglied seinen 22. Geburtstag begeht. Anschließend besteht die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in eine reguläre BR Volleys Saisonkarte umzuwandeln.
d) Die Mitgliedschaft bei den YoungBLOCKerz kann mit Wirkung zum 31.07. eines Jahres durch das YoungBLOCKerz-Mitglied oder der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball jeweils bis zum 30.06. der jeweiligen Saison schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung des YoungBLOCKerz-Mitglieds hat per E-Mail an
e) Der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball behält sich vor, die YoungBLOCKerz-Mitgliedschaft aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn das YoungBLOCKerz-Mitglied den fälligen Jahresbeitrag nicht zahlt.
6. Pflichten des YoungBLOCKerz-Mitglieds
a) Das YoungBLOCKerz-Mitglied verpflichtet sich, den YoungBLOCKerz jederzeit seine für die Mitgliedschaft erforderlichen aktuellen personenbezogenen Daten wie Namens- und Adressdaten, Bankverbindungen oder sonstige weitere für die Mitgliedschaft erforderliche Angaben bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die Bekanntgabe der Änderungen kann telefonisch unter 030-863220830, per E-Mail an
b) Für Minderjährige gilt hinsichtlich der Bekanntgabe personenbezogener Daten, sowie auch für Widerspruch bzw. Kündigung des Minderjährigen die Regelung (in Ziff. 2.a) entsprechend.
7. Haftung
a) Der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball haftet bei vermittelten Fremdleistungen durch die Kooperationspartner nicht für deren Durchführung, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung.
b) Im Übrigen haften der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sport-Club Charlottenburg e.V. - Abteilung Volleyball nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden; diese Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Sonstiges
a) Die Mitgliedschaft unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
b) Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Rechte und Pflichten ist der Sitz des Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball.
c) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen dieser YoungBLOCkerz-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
d) Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Vertrags-partner/Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außer-gerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Kunde unter http://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/. Der Sport-Club Charlottenburg e.V. – Abteilung Volleyball ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an